Bisher waren Käufer eines Elektro-und Brennstoffzellen-Pkw´s fünf Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Für diese Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vom 18.Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 wird künftig 10 Jahre lang eine Steuerbefreiung eintreten, das beschloss kürzlich der Bundestag.
Für Erstzulassungen von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 wird eine Befreiung von fünf Jahren gelten.
Außerdem wurde im Rahmen des Regierungs-Programms Elektromobilität beschlossen, dass bei der Dienstwagenbesteuerung der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen wird. (Einkommenssteuergesetz).
Eine weitere Neuerung:
Für die KFZ-Steuer gilt eine Einstufung nach Fahrzeugklassen und nicht mehr nach Hubraum mit Ausnahme des so genannten Fahrzeugaltbestandes. (Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30.06.2009)
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